Kanzlei Thomas Bühler - Bruchhäuser Weg 17 - 68723 Plankstadt - Telefon: 06202 / 7609972 - Mobil: 0163 / 1369222

Beratung und Gestaltung von Testamenten, Schenkungen und Erbfällen

  • Sie suchen nach einer kompetenten Beratung und Hilfe für die Erstellung eines Testaments?
  • Sie brauchen Beratung bei Fragen zur Besteuerung von Erbsachen, z.B. Immobilien?
  • Sie möchten ein Patiententestament mit Vorsorgevollmacht erstellen?

→ Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht führe ich eine ausführliche Rechtsberatung zur Gestaltung von Testamenten, Schenkungen und Erbverträgen durch. Dabei kommt Ihnen mein zweiter Tätigkeitsschwerpunkt zu Gute, denn neben den Fragen im Erbrecht spielen immer auch Aspekte aus dem Steuerrecht und vor allem dem Erbschaftssteuerrecht eine bedeutende Rolle.

Besonders wichtig und für Laien kompliziert sind Fragen der Weitergabe von Immobilien an Ihre Erben, dem Einrichten von Wohnrechten an vererbten Immobilien oder Schenkungen an Angehörige und Erben. In solchen Fällen kommt es ohne fachkundige Beratung immer wieder zu Schwierigkeiten. Als Fachanwalt für Erbrecht kann ich Ihnen viel Arbeit abnehmen und unnötige Streitigkeiten verhindern helfen.

Die optimale Gestaltung ihrer Nachlassregelung führt so zu einem unproblematischen Übergang ihrer Vermögenswerte an ihre Erben. Als ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht kann ich auch durch die Nutzung besonderer Regelungen - wie z.B. Schenkungen - die Erbschaftsteuer senken oder gar vermeiden.

Gerne übernehme ich die Steuerberatung und Erstellung der Steuererklärung im Erbfall und bei Schenkungen. Hierbei trete ich auch als ihr Rechtsanwalt und Rechtsbeistand gegenüber dem Finanzamt in allen Fragen des Steuerrechts auf. Hier spart ein Profi nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und Kosten.

Ein weiteres Gebiet, auf dem ich Ihnen viele Sorgen ersparen kann, sind das Patiententestament mit Vorsorgevollmacht.

Die rechtzeitige Beschäftigung mit diesem Thema vermeidet, dass ihre Angehörigen vor schwierige Entscheidungen gestellt werden und stellt sicher, dass ihren eigenen Wünschen entsprochen wird. Bitte kontaktieren Sie mich am Besten noch heute für die Erstellung Ihres Patiententestaments mit Vorsorgevollmacht.

In diesem Rahmen können Sie auch mein Angebot zur Beratung über testamentarische Regelungen (Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse, etc.) in Anspruch nehmen.

Entschließen Sie sich nach dem ersten Beratungsgespräch eine testamentarische Verfügung in Auftrag zu geben, fertige ich nach ihren Wünschen und Vorstellungen einen Testamentsentwurf an. In einem weiteren Gespräch besprechen wir den Entwurf ausführlich. Ich weise Sie auf Aspekte des Steuerrechts und Erbrechts hin und passe den Entwurf des Testaments entsprechend an.

Das Testament ist nach einigen Jahren im Hinblick auf möglicherweise geänderte Lebensumstände regelmäßig zu überprüfen. Ich erinnere Sie hieran und biete Ihnen bei Bedarf eine nachfolgende Beratung an.

Mit umfassender und kompetenter Beratung stehe ich Ihnen bei diesem wichtigen Schritt als Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht zur Seite. Kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei am Besten noch heute unverbindlich für ein Angebot bzw. für ein erste Rechtsberatung.

Ihre Kanzlei Thomas Bühler in Plankstadt bei Heidelberg - Fachanwalt für Erbrecht

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