Aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wurde am 24.9.2014 vom Bundeskabinett beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige angepasst.
Hierzu führt das Bundesministerium für Finanzen u.a. aus:
- Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige soll grundsätzlich erhalten bleiben. Die Voraussetzungen werden aber deutlich verschärft.
- Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 € auf 25.000 € abgesenkt.
- Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt.
- Bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge können für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden.
- Zudem wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige.
Anm: Das Gesetz ist am 1.1.2015 in Kraft getreten.
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