Kanzlei Thomas Bühler - Bruchhäuser Weg 17 - 68723 Plankstadt - Telefon: 06202 / 7609972 - Mobil: 0163 / 1369222

Betriebswirtschaftliche Beratung und Steuerberatung von Selbständigen und Existenzgründern

Fachanwalt Thomas Bühler berät Existenzgründer und Selbständige kompetent und umfassend. Denn wer sich selbstständig machen möchte, braucht neben innovativen Ideen vor allem eins: Eine gute und umfassende Beratung in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. So können Sie mit unserer Hilfe die typischen Fehler bei der Existenzgründung vermeiden!

Sprechen Sie uns doch gleich unverbindlich an – gerne auch telefonisch. 

Unsere Beratungsschwehrpunkte für Existenzgründer und Selbständige im Überblick:

  • Gründungsberatung und individuelle Lösungen bei Problemen
  • Einkommensteuer – Umsatzsteuer – Gewerbesteuer
  • (Lohn-)Buchführung und Kostenrechnung
  • Erstellung des Jahresabschlusses und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Steuerliche Fragen in Zusammenhang mit der Wahl der richtigen Rechtsform
  • Steuerliche Fragen von Kleinunternehmen und freien Berufen

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung und Beratung von Selbständigen und Existenzgründern. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Existenzgründung beachten müssen, damit Sie von Anfang an auf dem richtigen Weg sind.

Dazu gehören die Fragen der richtigen Rechtsform für Ihre Unternehmung. Fragen der Haftung (wann haften Sie mit dem eigenen Vermögen?). Die professionelle und nachhaltige Erstellung eines Businessplans für Selbständige und Existenzgründer. Betreuung bei der Anmeldung Ihrer Selbständigkeit.

Gerade weil die Beratung bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit so wichtig ist und damit Sie sich ungestört auf das Kerngeschäft konzentrieren können, fangen wir bei der Kanzlei Bühler ganz von Vorne an.

Rufen Sie uns unverbindlich an, denn schon die ersten Fragen bei der Existenzgründung können sehr entscheident sein:

Was für Informationen benötigen Sie für eine erfolgreiche Gründung? Welche Behörden müssen Sie kontaktieren, um Ihre Gründung anzumelden (z.B. Finanzamt – Anmeldung bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit)?

Neben der umfassenden betriebswirtschaftlichen Beratung profitieren Selbständige und Existenzgründer auch von unserer Erfahrung in allen steuerrechtlichen Fragen. Denn in der Steuerberatung von Existenzgründern und Selbständigen liegt ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Bühler.

Wir sagen Ihnen zum Beispiel welche Steuern bei Ihrer Unternehmung anfallen und ab welchem Umsatz die Umsatzsteuer für Selbständige fällig wird. Oder auch welche Kosten und Investitionen man als Selbständiger von der Steuer absetzen lassen kann. Natürlich beraten wir Existenzgründer auch darin, welche Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden müssen.

Mit seiner langjährigen Erfahrung berät Sie Fachanwalt Thomas Bühler in Plankstadt besonders bei Fragen zur Buchführung, zur steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltung der Existenzgründung, zu Finanzierungs- und Versicherungsfragen etc.

Unsere rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung können die Risiken, die jede Existenzgründung mit sich bringt, deutlich verringern.

Kontaktieren Sie mich am Besten noch heute unverbindlich für ein Angebot bzw. für ein erstes Beratungsgespräch.

Ihre Kanzlei Thomas Bühler, Steuerberatung in Plankstadt - Fachanwalt für Steuerrecht

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