Kanzlei Thomas Bühler - Bruchhäuser Weg 17 - 68723 Plankstadt - Telefon: 06202 / 7609972 - Mobil: 0163 / 1369222 - Google+

Herzlich Willkommen in der Kanzlei Thomas Bühler

Ihr kompetenter Partner in der Steuerberatung und im Steuerrecht in Plankstadt

Wir – Kanzlei Thomas Bühler in Plankstadt bei Heidelberg – beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen des deutschen und internationalen Steuerrechts.

 

Unser Leistungsspektrum im Überblick:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, gesonderte Feststellung, Körperschaftssteuererklärungen, Gewerbesteuererklärung, Erbschaftssteuererklärungen, Schenkungssteuererklärung)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Existenzgründer-Beratung
  • Beratung von Selbstständigen und Freiberuflern
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen und Sonderprüfungen
  • Vertretung in Steuerstrafverfahren
  • Selbstanzeigen und Nachmeldungen
  • Beratung bei Testamentsfragen und Erstellung von Testamenten
  • Erstellung von Patiententestamenten mit Vorsorgevollmacht
  • Betreuung von Vermögensübergaben
  • Vertragsprüfung insbesondere im Hinblick auf steuerliche Aspekte

 

Steuerberatung

Zu unseren Leistungen gehört die Erstellung von Steuererklärungen aller Art (z.B. Lohnsteuerjahresausgleich, Einkommensteuererklärung, Jahresabschlüsse, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen etc.).
Durch die langjährige und praxisnahe Erfahrung in der Steuerberatung, bei der Erstellung von Steuererklärungen und im aktuellen Steuerrecht führen wir eine individuelle und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung durch. Wir vertreten unsere Mandanten zudem bei Steuerstreitigkeiten und Rechtsmitteln gegenüber dem Finanzamt.

 

Existenzgründerberatung

Die betriebswirtschaftliche Beratung von Selbstständigen und Existenzgründern ist uns, der Kanzlei Thomas Bühler, ein besonderes Anliegen.
Hierbei bieten wir Ihnen die Erstellung der laufenden Buchhaltung, der Umsatzsteuervoranmeldung, die Abwicklung der Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus betreuen wir sie als Unternehmer bei Betriebsprüfungen sowie bei allen sonstigen betrieblichen Erfordernissen.

 

Selbstanzeigen

Ein Tätigkeitsschwerpunkt als Fachanwalt für Steuerrecht ist die fachkundige und routinierte Begleitung bei Selbstanzeigen nach Steuerhinterziehung sowie bei nicht erklärten Geldanlagen im Ausland (z.B. Schwarzgeld oder nicht erklärten Geldanlagen in der Schweiz).
Wir korrigieren ihre Steuererklärungen und treten auch bei Steuerhinterziehung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht gegenüber dem Finanzamt und der Steuerfahndung auf. Wir beraten Sie im Steuerstrafverfahren, um ihre Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

 

Erbfälle und Testamente

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbfällen, insbesondere unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte sowie der Erstellung von Patiententestamenten mit Vorsorgevollmacht.
Gerne übernehmen wir auch die Steuerberatung und Erstellung der Steuererklärung im Erbfall und bei Schenkungen.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Angebot, weitere Details oder eine Erstberatung. Unsere Antwort und einen eventuellen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

Ihre Kanzlei Thomas Bühler, Steuerberatung in Plankstadt - Fachanwalt für Steuerrecht

Erstellung von Steuererklärungen aller Art

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Beratung von Selbständigen und Existenzgründern

Fachanwalt Thomas Bühler berät Existenzgründer und Selbständige kompetent und umfassend. Denn wer sich... weiterlesen

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